- 8.1 Illegale Fraktionen
Diese dürfen maximal 10 Mitglieder beinhalten. Sollte dagegen verstoßen werden, werden die überschüssigen Mitglieder entlassen!
- 8.2 Untergruppierungen
Jede Fraktion darf mit Vorlage eines Konzeptes eine Untergruppierung gründen. Diese darf aus maximal 4
Mitgliedern bestehen.
- 8.3 Legale Fraktionen
Als legale Fraktionen gelten Staatsfraktionen und neutrale Fraktionen je nach Konzept
- 8.5 Fraktionssperre
Eine Fraktionssperre wird dann ausgelöst, wenn jemand aus einer Fraktion austritt!
- Bei einer illegalen Fraktion 3 Tage.
- Bei einem wechsel von einer Legalen zur Illegalen Fraktion 2 Tage
Ausnahme: Wechsel innerhalb von Staatsfraktionen und/oder neutralen Fraktionen, dort besteht keine Sperre.
- 8.6 Verhalten einer Fraktion
Eine illegale Fraktion Gang, MC oder Mafia muss sich so verhalten, wie man es auch von der jeweiligen Fraktion in der Realität erwarten würde.
Das gilt ebenfalls für die legalen Fraktionen.
- 8.7 Blood-Out
Wer eine Fraktion verlässt, muss sich von einem Leader kündigen lassen.
Gegen einen Blood-Out darf man sich nicht wehren.
Nach einem Blood-Out sind jegliche Informationen, welche man aus der Fraktion wusste, zu vergessen.
- 8.8 Drittpartei in RP-Situation
Wenn eine Fraktion mit einer anderen Fraktion einen Konflikt hat, ist es nicht gestattet, dass sich eine dritte Partei in den Konflikt auf jegliche Art einmischt. Ausnahme PD
Ausnahmen: Falls sich eine Fraktion in unmittelbarer Nähe befindet, diese zwar unabhängig von dem Konflikt ist, aber dennoch bedroht wird, wird die 3. Partei Regel für diesen Moment aufgelöst. Zwischen einem Schussgefecht auf offener Straße von 2 Parteien ist es dem PD gestattet sich einzumischen
- 8.9 Ungenehmigte Fraktionen
Sie dürfen nicht aus mehr als 6 Mitglieder bestehen.
Diese müssen dennoch ähnlich gekleidet sein!
- 8.10 Korruption in Staatsfraktionen
Ist im gewissen Rahmen erlaubt!
Das Weitergeben von Waffen oder Items ist verboten.
Erlaubt ist die Weitergabe von Informationen sowie Entlassungen aus dem Gefängnis.
Farmen auf illegalen Routen in den Staats Fraktionsmitgliedern ist komplett untersagt.
- 8.11 Bündnisse
Bündnisse gelten 24 H und müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
Krieg oder Routenbündnisse gelten 48 H. Hierbei dürfen die jeweiligen Parteien im Sinne von Routen
Verteidigen oder Kriegsunterstützung zusammen agieren dies muss ebenfalls im Support angemeldet werden
Die Vorrausetzung für ein Bündnis ist ein triftiger RP Hintergrund.
- 8.12 Abfahren einer illegalen Route
Staatsfraktionen dürfen die Routen nicht ab-campen, sie spielen RP und kein Gambo.
- 8.13 Kleidung von Staatsfraktionen
Es muss eine der Fraktion angemessene Kleidung getragen werden
(Maskierungen sind nur mit RP Hintergrund erlaubt).
Die Kleidung des Spielers muss klar als Staatsfraktion erkenntlich sein.
- 8.14 Kleidung von Illegalen Fraktionen
Es muss eine der Fraktion angemessene Kleidung getragen werden
(§8.6 Verhalten einer Fraktion).
Die Kleidung des Spielers muss klar der zugehörigen Fraktion erkenntlich sein.
Ausnahme: Der Charakter weist einen RP-Strang, der eine “Verkleidung” rechtfertigt.
- 8.15 Stürmungsregel
Eine Fraktion darf einmal am Tag von einer anderen Fraktion auf ihrem Anwesen gestürmt werden.
Ausnahmen: Auf offener Straße kommt es zu einem RP-Strang, der durch die Flucht der Gegenpartei auf das feindliche Anwesen gezogen wird.
- 8.16 Drogenrouten
Bei illegalen Drogenrouten darf pro Bad Frak nur 1 Route in Besitz stehen.
INFO: Für Zivilisten ist der Besitz einer Drogenroute untersagt.
- 8.17 Fahrzeuge illegaler Fraktionen
Fraktionsfahrzeuge müssen einheitlich lackiert werden.
Sobald eine Fraktion zusammen agiert, muss diese anhand der Fahrzeuge erkennbar sein.
Die Farbe muss zu der jeweiligen Fraktion passen.
Beispiel: Bloods – Rot
12 Kriegsregeln
- 12.1 Kriegsvertrag
Ein Kriegsvertrag darf erst in Kraft treten, wenn die Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung im Support erfolgt ist, dieser benötigt einen triftigen Grund wie zum Beispiel durch mehrere entstehende Konflikte oder das Erobern einer illegalen Route.
- 12.2 Truppenstärke
Es ist erforderlich, dass in beiden Parteien mindestens 8 Mitglieder sind
das 10% Regel in Kraft treten kann, es darf unter Fraktion mit weniger Mitgliedern trotzdem geraidet werden ohne das die 10% Regel in Kraft tritt
- 12.3 Drittpartei
Es ist nicht gestattet, dass befreundete Fraktionen am Krieg teilnehmen, da sie in diesem Fall als Drittpartei gelten und gegen Paragraph 8.8 verstoßen würden.
- 12.4 Kriegsdauer
Ein Krieg darf nicht länger als 3 Tage gehen. Während eines Krieges zwischen den Parteien
darf auf offener Straße ohne Call geschossen werden.
§12.5 Punktesystem
Beide Parteien dürfen pro Tag einen Base Raid durchführen, pro erfolgreichen Raid/Verteidigung erhält die jeweilige Fraktion einen Punkt. Die Fraktion, die am Ende des Krieges die meisten Punkte(6) hat und somit den Krieg gewinnt,erhält der Gewinner 5% aus dem Fraklager der Gegenpartei.
Ausnahme bei Routen Kriegen: Der Gewinner erhält die umstrittene Route